0355 29 06 06 22 ::: 09:30-17:00 Sa. 09:30-12:30 ::: 03046 Cottbus ::: Karl-Liebknecht-Str. 12 (gegenüber Galeria Kaufhof)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 01.08.2020

§1 Allgemeines

Leistungen, die von Marek Gottschalk, Fotodesigner/Fotograf, als Einzelunternehmer, nachfolgend COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS für Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller mit COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS in schriftlicher, mündlicher sowie elektronischer Form geschlossenen Verträge. Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Anderslautenden Bedingungen des Kunden wird hiermit, auch für zukünftige Geschäfte, widersprochen.

§2 Vertragsabschluss

Alle Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung kommt dann zustande, wenn Auftraggebende eine mündliche Willenserklärung abgeben und diese durch die Übergabe ihrer analogen Medien zum Zweck der Digitalisierung bekräftigen.  Es erfolgt zuvor ein schriftliches Angebot von COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS, dessen integraler Bestandteil die Art und die Anzahl der analogen Medien beziffert so wie die voraussichtlichen Kosten der Digitalisierung, die je nach Medien variieren können, beispielsweise durch bei Vertragsabschluss nicht bekannter Filmlängen und dergleichen. Von Kunden zur Digitalisierung abgegebene analoge Filme als Konvolut – gemeint sind die Formate VHS, S-VHS, VHS-C, Video8, Video Hi8, MiniDV, Normal8, Super8 – werden von COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS nicht dahingehend überprüft, ob sich in dem Konvolut Doubletten, also Filme selben Inhalts befinden, sondern auftragsgemäß digitalisiert – dies gilt auch für Filme mit identischer Beschriftung. COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS gibt alle Filme als « nicht zurückgespult » an Kunden zurück. 

§3 Ablehnung aus wichtigem Grund

COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS behält sich vor, die Bearbeitung von Aufträgen abzulehnen, wenn diese bei Beginn oder während der Digitalisierung wegen des Zustandes des vorliegenden Materials technisch nicht, oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist oder wenn sie Inhalte Straftatbestände erfüllen oder erkennbar Rechte Dritter verletzen. In diesem Fall trägt der Auftraggeber eine Kostenpauschale in Höhe von € 20,00 pro Medium inkl. gültiger  MWST.

§4 Urheberrechte

1. Der Kunde sichert zu, die für die übertragenen Arbeiten erforderlichen Urheber-, Marken- und sonstigen Rechte zu besitzen, für den Fall, dass er Fotos und oder Filme an COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS zu dem Zweck der Digitalisierung und/oder Bearbeitung aushändigt. Er sichert auch zu, dass zur Veröffentlichung bestimmte Inhalte Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen oder Schutzrechte an abgebildeten Gegenständen nicht verletzen und erforderliche Zustimmungen eingeholt wurden. Aus einer etwaigen Urheber- oder Markenrechtsverletzung oder sonstigen Verletzung von Rechten Dritter entstehenden Folgen trägt allein der Kunde. COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS weist ausdrücklich darauf hin, dass Dritte gegenüber dem Kunden im Falle von urheberrechtsverletzenden Inhalten erhebliche Schadensersatzforderungen geltend machen können. Der Kunde stellt COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

2. Die von COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS hergestellten digitalen Kopien von analogen Kundenmedien sind, wenn nicht anderweitig vereinbart,  grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

§5 Vergütung und Eigentumsvorbehalt

1. Für das Digitalisieren von analogen Medien wie Papierbilder, Negative, Dia-Positive, VHS/HI8/Super8 Filme wird ein mit Auftragserteilung schriftlich fixierter Preis in der Auftragserteilung festgelegt.

2. Fällige Rechnungen sind sofort zahlbar, die Zahlung erfolgt, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, unmittelbar bei Abholung der Originalmedien und deren digitalen Kopie in bar oder per EC-Karte. Ebenso ist die Zahlung per Überweisung möglich, wobei diese vor Abholung der Originalmedien und deren digitalen Kopie zu erfolgen hat, so dass der entsprechende Zahlungseingang vor Abholung durch den Empfänger feststellbar ist.

3. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder/Speichermedien/digitalisierte analoge Medien im Besitz von COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS. Dies gilt sowohl für die von COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS hergestellten Lichtbilder, als auch von Dritten hergestellte Lichtbilder, die zum Zwecke der Weiterverarbeitung retuschiert, oder über retuscheähnliche Verfahren bearbeitet und/oder digitalisiert wurden. Es gilt in beiden Fällen das Urheberrecht und das BGB.

5. Hat der Auftraggeber bei Bildbearbeitungsaufträgen/Retuschen/Optimierungen/Korrekturen dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Bild- und/oder Filmproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf und/oder Mediengestalter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

6. Die Stornierung eines Auftrags von Kundenseite bedeutet einen wirtschaftlichen Schaden  für  COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS. Erfolgt die Stornierung erst dann, wenn bereits alle notwendigen Arbeiten zur Auftragserfüllung durchgeführt wurden, ist der volle vertraglich vereinbarte Betrag gegen Rechnungsstellung vom Kunden zu zahlen. Wurde mit der Digitalisierung der von Kunden in Auftrag gegebenen analogen Medien bereits begonnen, wird der Teil berechnet, der als prozentualer Teil des Ganzen eines gesamten Konvolut bereits digitalisiert wurde. Wurde mit der Digitalisierung der analogen Kundenmedien zum Zeitpunkt des Kundenstorno noch nicht begonnen, ist durch Kunden eine Aufwandspauschale von max. 25% des Auftragswertes zu zahlen. Kunden ist es möglich nachzuweisen, dass COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS  ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.  Kunden sind verpflichtet, Originalmedien und das beauftragte Arbeitsergebnis innerhalb von zehn Werktagen nach Fertigstellung  bei COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS abzuholen. Mit Ablauf dieser Frist ist COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS berechtigt, von dem jeweiligen  Kunden für jedes einzelne Originalmedium pro angefangenem Monat eine zusätzliche Lagergebühr von 3 Eurocent  pro Bildmedium bzw. 99 Eurocent pro Filmmedium zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu verlangen. Kunden ist es möglich nachzuweisen, dass COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS  ein geringerer Schaden entstanden ist.

§6 Lieferbedingungen

Angaben über eine Lieferfrist sind als unverbindlich zu betrachten. Alle Aufträge werden möglichst kurzfristig ausgeführt. Geringfügige Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Schadenersatz. Insbesondere für Lieferverzögerungen durch den von Kunden ausdrücklich gewünschten Versandweg wird keine Haftung übernommen. COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS ist zu Teillieferungen aus Bestellungen berechtigt. Lieferungen erfolgen erst nach Vorkasse. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht.

§7 Versand

Im Zuge einer Digitalisierung von analogen Kundenmedien erfolgt kein Versand durch Logistikanbieter, sondern ausschließlich die persönliche Einlieferung und Abholung durch den Kunden. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann ein Versand über ein Logistikunternehmen erfolgen, wobei der Kunde hier das Transportrisiko trägt. Die Kosten werden nach Vereinbarung wie im schriftlichen Angebot/Rechnung aufgeführt berechnet und beinhalten grundsätzlich eine Transportversicherung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Verlustfall von Logistikunternehmen wie Hermes, DHL und andere, lediglich der Materialwert erstattet wird, nicht aber ein fiktiv zugrunde gelegter ideeller Wert. 

§8 Gewährleistung | Widerrufsrecht

Beanstandungen müssen, soweit sie offensichtliche Mängel betreffen, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der in Auftrag gegebenen Arbeiten vom Kunden geltend gemacht werden. Als berechtigte Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten die nach dem bisherigen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte. Bei nicht erkennbaren Mängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von sechs Monaten. Bei berechtigten Beanstandungen besteht nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS. Zur Prüfung einer Reklamation und einer ggf. erfolgenden Nachbesserung kann es erforderlich sein, dass der Auftraggeber die erstellten Datenträger sowie die Originale noch einmal zur Verfügung stellt. Lehnt der Auftraggeber dies auf Anforderung ab, bestehen keine weitergehenden Mängelgewährleistungsansprüche. Die Verjährung für Mängelgewährleistungsansprüche des Auftraggebers beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Auftraggeber die Leistung abgenommen hat.

Für die Beauftragung der Digitalisierung von analogen Medien mit persönlichen Kundeninhalten besteht ein Verbraucherwiderrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung des § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB nicht.

§9 Rechte

Bei einem Auftrag zur Digitalisierung von analogen Medien versichert der beauftragende Kunden, alleiniger Inhaber sämtlicher Rechte (Fotografie in allen analogen Formen, Schmalfilm, Video und Audio) der Quelldatenträger zu sein, insbesondere die Rechte Dritter, an der auf den Filmen/Videos/Bilddateien abgebildeten Personen oder Gegenständen, nicht zu verletzen. COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS bleibt es vorbehalten Aufträge abzulehnen, die strafbare, rechts- oder sittenwidrige, insbesondere pornographische, volksverhetzende oder extremistische Inhalte aufweisen.

§10 Haftung für Beschädigungen an Originalen

Die Haftung für Beschädigung oder Verlust von Originalen ist nur bei leichter Fahrlässigkeit von COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS sowie seiner Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht bei Verursachung des Schadens durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

§11 Datenverarbeitung und Datenschutz

COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS wird die anlässlich von Bestellungen anfallender Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung und zur Abwicklung der Kundenbeziehung erheben, bearbeiten, speichern oder sonst nutzen. Innerhalb der 14-tägigen Reklamationsfrist werden digitalen Bildaufträge der Kunden von COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung in einer EDV-Anlage gespeichert. Danach werden die digitalen Bilddateien unwiederbringlich gelöscht. Diese Löschung erfolgt auf Kundenwunsch dann nicht, wenn sich Kunden ausdrücklich dafür entscheiden die vertragsgegenständlichen Fotos und/oder digitalisierten Medien für weitere sechs Monate zum Zweck der Nachbestellung in einem Kundenarchiv zu speichern, wobei dieser Service für COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS eine freiwillige Leistung darstellt und nicht vertragsgegenständlich ist. Die Reklamationsfrist für offensichtliche Mängel beginnt am Tag der Auslieferung der bestellten Ware. COTTBUSDIGITAL im FOTOSTUDIO COTTBUS setzt voraus, dass der Kunde seine Daten, auch über den Zeitpunkt der Auslieferung der Arbeiten an ihn hinaus, sichert.

§12 Sonstiges

Ist oder wird eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies weder die Wirksamkeit des verbleibenden Teils der Bestimmungen noch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist. Mit Erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger

beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.